Linienbreite beim Tennisplatzbau
Die Linien auf Tennisplätzen sind ja unterschiedlich breit, 40 mm oder 50 mm. Wo genau werden welche Linienbreite verwendet? Werden Linien ausgetauscht müssen sie grundsätzlich die gleiche Breite haben wie voher?
Wenn ich eine Seitenlinie austausche mit einer anderen Breite wie vorher, dann müsste ich auf der gegenüberliegenden Seite parallel auch austauschen, oder?
3 Antworten
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23. Juli 2012 um 09:35 – Antwort
Hallo Kurt, danke für die interessante Frage. Zu den Tennisplatzlinien gibt es ansonsten eher wenig Resonanz.
Da die Linien ja zum Platz, dem gültigen Spielfeld gehören, müssten für die Abmessungen immer die Linienaußenkanten maßgeblich sein. Insofern ist die Linienbreite theoretisch egal – außer bei der T-Linie, die ja für beide Aufschlagfelder zählt: je breiter, desto größer das Aufschlagfeld. Daher sind beim Tennisplatzbau die Außenlinien meist 4cm und diese Mittellinie 5cm breit.
Details muss ich selbst nachschlagen…
23. Juli 2012 um 09:46 – Antwort
Also die Regeln des ITF schreiben in Nummer 1 (Spielfeld) vor, dass die mittlere Aufschlaglinie 5cm breit sein muss. Die anderen Linien dürfen zwischen 2,5 und 5cm breit sein. Die Grundlinie darf ausnahmsweise 10cm breit sein. Dabei wird immer von er Linienaußenkante gemessen. Ansonsten ist nur geregelt, dass die Linien von gleicher Farbe sein müssen. Dieses Prinzip der Einheitlichkeit fortführend, müssten eigentlich alle symmetischen oder parallelen Linien auch gleich sien. Konkret gereglt wird dies beim ITF nicht.
21. April 2021 um 09:50 – Antwort
Welch eine, gelinde gesagt, unverständliche Regelung mit der Linienbreite, die Schlitze in der 50mm breiten Mittellinie passen nicht mit dem verankerungssystem zusammen, Schlitzbreite 42mm Krallenbreite 32 mm, dh man
muss selber jedesmal ausmitteln, kann mir jemand eine einleuchtende Begründung für diese Regelung geben?