(Nicht-)Wertung von Fußfehlern im Vereinstennissport
Ein Spieler unseres Vereins (Landesverband Berlin-Brandenburg) schlägt aus meiner Sicht offensichtlich regelwidrig auf. Er wirft den Ball leicht nach vorne, geht dann (meistens nur) einen aber mal auch bis zu drei (kleine) Schritte ins Feld, bevor er den Ball schlägt.
Als es mir in einem Aufschlagspiel wirklich zu bunt wurde, habe ich den Aufschlag nicht angenommen und einen Fußfehler reklamiert. Darauf hin wurde ich von besagtem Spieler, der sich selbst als „im Gegensatz zu mir regelfest“, bezeichnet belehrt, dass…
1.Fußfehler nur im Turnier zählen und in normalen Vereinsspiel nicht gewertet werden, weil…
2. nur ein Schiedsrichter Fußfehler geben darf, nicht aber der Gegenspieler.
Der Spieler gibt also offen zu, die Grundlinie beim Aufschlag zu übertreten. Er begründet dies damit, dass die Halle so flach ist, und der Ballwurf sonst an der Decke landet. Unsere Halle ist etwas flach – aber alle anderen schaffen es problemlos, sich an diese Rahmenbedingungen anzupassen.
Nun ist es natürlich für einen kleinen Verein sinnvoll, nicht für jedes Spiel einen Schiri bestellen zu müssen. Und wenn sich aus der Drehung heraus mal die Zehenspitzen über die Linie schieben, kann und soll man ruhig lockerer bleiben.
Nach langem Vorlauf nun die eigentlichen Fragen:
a) Gibt es eine solche Regel zur Nichtwertung von Fußfehlern wirklich? Sprich ist die Fußregel de facto außer Kraft, wenn kein Schiri dabei ist?
b) Ist es zulässig, eine eventuell bestehende Ausnahmeregel (ich habe sie nicht gefunden), nun als Freibrief zu interpretieren, die Regel bei jedem Aufschlag wörtlich mit den Füßen zu treten?
Danke für die Antwort!
Über Belege und Quellen freue ich mich besonders.
2 Antworten
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19. Dezember 2017 um 22:40 – Antwort
Hallo Max,
ich bin selber Schiedsrichter und Dein Kollege hat wohl leider Recht. Fußfehler können nur durch Schiedsrichter gewertet werden und nicht vom Gegenspieler. Wäre ja auch etwas unfair, weil der Gegner ja am weitesten vom Aufschlag entfernt ist. Du könntest aber bereits beim ersten Verstoß den Oberschiedsrichter rufen. Diesen gibt es nämlich auf jedem Turnier/Mannschaftsspiel jeder Art. Dieser darf dann weitere Fußfehler werten. Im Regelwerk unter Spiel ohne Schiedsrichter steht dies so drin.
Die Hemmschwelle einen Ober-SR zu rufen ist natürlich extrem hoch auf so kleiner Ebene, aber es ist erlaubt. Im reinen Freizeit-Tennis hast Du natürlich nicht diese Möglichkeit. Du musst es akzeptieren. Wenn Dein Spielpartner aber einmal auf Turniere trifft, wo Schiedsrichter eingesetzt werden, kommt er sofort in Probleme. Denn im Spiel eines Turnieres den eigenen Aufschlagstil zu ändern, ist sehr schwer und bringt einen aus den Rhythmus. Das könntest Du als Argument bringen. Es wäre besser, er würde sich gleich im Training umstellen.
17. Mai 2018 um 10:43 – Antwort
Hallo Max,
Nils hat was die Wertung im Wettkampf betrifft vollkommen Recht. Du findest das auf der Seite des DTB unter Empfehlungen für das Spiel ohne Schiedsrichter.
Was man aber natürlich nicht außer Acht lassen darf, sind die ITF Tennisregeln.
Fußfehler sind dort in Regel 8 beschrieben und werden gemäß Regel 10 als Aufschlagfehler gewertet.
Die ITF Tennisregeln sind immer gpltig, egal ob Wettkampf oder Hobby.
Die DTB Empfehlungen sind Empfehlungen für Wettkampfspiele ohne Schiedsrichter. In einem Wettkampf hat man jedoch immer die Möglichkeit einen Oberschiedsrichter einzubeziehen. Daher der Hinweis, dass nur dieser Fußfehler geben kann. Dies soll Streitigkeiten zwischen den Spielern vermeiden. Der Oberschiedsrichter muss übrigens während des Ballwechsels auf dem Platz sein um einen Fußfehler zu geben.
Zurück zum Hobbyspiel…
Wie gesagt, sind die ITF Tennisregeln gültig. Beruft sich daher ein Spieler, der ganz bewusst Fußfehler macht, auf die DTB Empfehlungen, so nach dem Motto „Ich mache zwar Fußfehler, aber ihr könnt ja nichts dagegen machen“, so finde ich das schon recht unsportlich. Insbesondere, da der Kollege ja regelfest zu sein scheint.
Bei uns in der Gegend würde man sagen: „Was für ne Wurst!“
Gruß
Rene